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Neues Ordnungsbussenmodell bei Cannabiskonsum

Ausgabe Nr. 101
Nov. 2013
Transgender

Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Seit dem 1. Oktober 2013 werden volljährige Personen für Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft und nicht mehr angezeigt.

Der National- und der Ständerat haben diese Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 28. September 2012 beschlossen. Sie gilt für Personen, die höchstens 10 Gramm Cannabis bei sich tragen. Akzeptiert und bezahlt die Cannabiskonsumentin oder der Cannabiskonsument die Ordnungsbusse, kommt es weder zu einer Verzeigung noch zu einem ordentlichen Strafverfahren.

Jugendliche ausgenommen
Mit dieser Neuerung werden Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart. Aus­serdem wird damit die Ahndung des Cannabiskonsums in der Schweiz vereinheitlicht. Diese Gesetzesrevision gilt nur für über 18-jährige Personen, jedoch nicht für Jugendliche, die Cannabis konsumieren. Diese werden weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach der Jugendstrafprozessordnung beurteilt.

Cannabiskonsum und Anzeigen
Cannabis ist die meistkonsumierte illegale Droge in der Schweiz. Bevölkerungsbefragungen im Jahr 2012 haben ergeben, dass 29,6% der Erwachsenen schon Erfahrung mit Cannabis haben. Der Anteil der Personen mit aktuellem Gebrauch ­(in den letzten 30 Tagen vor der Befragung) liegt bei 3%, das sind ca. 200 000 Personen. Männer konsumieren deutlich häufiger (5,1%) als Frauen (1,5%). Bei den unter 25-Jährigen liegt der aktuelle Konsum mit 9,3% deutlich höher. Eine Zunahme des Konsums unter Schülerinnen und Schülern konnte in den letzten 10 Jahren nicht festgestellt werden.
Im Jahr 2012 wurden 24 129 Personen wegen Cannabiskonsums polizeilich angezeigt. Davon waren 4301 Jugendliche unter 18 Jahren.

Kontakt

Crista Cueni, Abteilung Recht,  crista.cueni@bag.admin.ch

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